Steuerbildung am Samstag

Ein Info-Brief für Unternehmer & Immobilien-Investoren zu Steuergestaltung, Vermögensaufbau und Minimalimus.

Lohnt sich ein Kauf kurz vor Jahresende, um Steuern zu sparen?

Feb 09, 2024

Lesezeit: 4 Minuten

Für wen: Immobilien-Investoren, Unternehmer, Arbeitnehmer

 

Ich arbeite jetzt im Steuerrecht seit über neun Jahren. Jedes Jahr kurz vor Weihnachten bekomme ich dieselbe Frage:

Ist es sinnvoll kurz vor Jahresende noch etwas zu kaufen, um die Steuer zu drücken?

Noch zwei Wochen, dann ist das Jahr zu Ende. Mit dem 31.12. endet damit auch das Steuerjahr. Ausgaben, die vor den Jahreswechsel fallen, wirken sich noch in diesem Jahr aus und reduzieren damit die Steuer von diesem Jahr. Für alles andere gibt es erst Jahre später Geld zurück.

In den nächsten Zeilen gebe ich dir einen kompakten Überblick, in welchen Fällen du mit einer Anschaffung noch die Einkommensteuer ( owie die Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer) von 2023 drücken kannst und wann es keinen Sinn macht.

Am Ende verrate ich dir als Extra einen Steuertrick, wie du die Steuer noch weiter senken kannst.

Im folgenden geht es um die Ertragsteuern (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer). Die Umsatzsteuer muss man separat betrachten.

 

Geld ausgeben, nur um Steuern zu sparen, macht nie Sinn!

Eine Steuererstattung ist immer nur ein Nachlass auf deine Ausgabe. Wer 10.000 Euro ausgibt, um 3.000 Euro Steuern zu sparen, hat immer noch 7.000 Euro ausgegeben.

Eine Milchmädchen-Rechnung!

Deswegen, stell dir vorab die Frage: Bringt dich die Anschaffung wirklich voran? Ist es eine Investition, die die Zeit spart, die dir mehr Geld in der Zukunft einbringt oder andere wirklich wichtige Vorteile bringt? Wenn nein, dann macht es wahrscheinlich keinen Sinn das Geld überhaupt auszugeben.

Wenn aber doch, dann gilt es zu unterscheiden.

 

GWG kann man sofort von der Steuer absetzen

Bei Käufen von beweglichen Dingen unterscheidet man zwischen „geringwertigen Wirtschaftsgütern“ (GWG) oder hochwertigen Wirtschaftsgütern.

Liegt der Kaufpreis der Sache bei maximal 800 Euro, ist es ein „geringwertiges Wirtschaftsgut“. Die Kosten dafür kannst du sofort von der Steuer absetzen. Und zwar im Jahr, in dem dir die Sache geliefert wurde. Der Zeitpunkt der Zahlung ist dabei egal.

„800 Euro“ ist dabei eine Nettogrenze. Inklusive Umsatzsteuer liegt sie also bei 952 Euro.

Wenn du also am 28.12. einen neuen Schreibtisch geliefert bekommst, der 750 Euro plus Umsatzsteuer (892,50 Euro) kostet, sind die 750 Euro vollständig in 2023 bei der Steuer abziehbar.

Die Voraussetzungen sind:

Die Sache muss

  • beweglich,
  • abnutzbar und
  • selbstständig nutzbar sein.

Beweglich sind alle Dinge, die du anfassen kannst und umhertragen könntest. Abnutzbar ist die Sache, wenn Sie irgendwann Schrott ist und wertlos wird. Und selbstständig nutzbar bedeutet, du brauchst keine anderen Bauteile um die Sache zu nutzen. Ein Elektromotor, der in ein Quad eingebaut werden soll, ist nicht selbstständig nutzbar. Ein iPad ist selbstständig nutzbar.

 

Über der GWG-Grenze gibt es nur einen Bruchteil der Ausgaben.

Kostet die Sache mehr als 800 Euro netto, sind die Kosten für die Steuer auf den Zeitraum zu verteilen, über den du die Sache wahrscheinlich nutzen kannst. Eine Einbauküche kann rund 10 Jahre genutzt werden, bis man sie ersetzen sollte. Entsprechend gibt es jedes Jahr nur ein Zehntel der Kosten als Ausgabe.

Das Problem dabei: Im Jahr der Anschaffung wird nochmals monatsgenau aufgeteilt. Wenn du im Dezember kaufst, bekommst du also nur 1/12 vom Jahresbetrag.

Für die Küche bezahlst du also 10.000 Euro. Bei der Steuer darfst du aber nur 1/12 von 1/10 von 10.000 Euro als Ausgabe ansetzen. Also nur 8,33 % der Kosten. Den Rest gibt es über die nächsten Jahre. Nur für die Steuer dann schnell vor Jahresende zu kaufen lohnt sich also nicht.

Die Zeiträume, die das Finanzamt für diese „Nutzungsdauern“ annimmt, auf die die Kosten zu verteilen sind, findest du in den AfA-Tabellen des Finanzministeriums (Hier klicken für die AfA-Tabellen) 

 

Ausnahmen der GWG und AfA-Regeln:

Diese Regeln gelten immer, egal ob du Immobilieninvestor, Arbeitnehmer oder Unternehmer bist.

Es gibt zwei Ausnahme:

Du bist Unternehmer und bildest einen Sammelposten, dann gilt die GWG-Regelung nicht.

Du kaufst Computer – Hard- und Software. Hier wird seit 2021 auch bei hochpreisigen Käufen wie einem Macbook für 2.000 Euro unterstellt, dass die Nutzungsdauer nur ein Jahr beträgt, weil die Technik sich so schnell ändert. Damit gelten die Abschreibungsregeln nicht und die kannst die Kosten in voller Höhe noch in 2023 ansetzen, wenn du das Equipment noch vor Silvester geliefert bekommst.

Auch zwöfteln muss man in diesem Fall nicht. Das Bundesfinanzministerium gibt dafür eine „Nichtbeanstandungsregelung“ heraus, an die sich die Finanzbeamten halten müssen.

(Falls es doch Probleme geben sollte, kannst du das Ministerial-Schreiben vorlegen, was du unter folgendem Link findest [Hier klicken für das BMF-Schreiben])

 

Steuersparen über eine clevere Kombination der Regeln

Was nun, wenn die Kosten über 800 Euro netto liegen und es kein Computer oder ähnliches ist? Wie können wir trotzdem die Kosten voll von der Steuer abziehen?

Achtung, das folgende gilt nur, wenn du ein Unternehmen / GmbH hast oder deine Immobilien als Investor in einer GmbH hälst.

Für Betriebe, die weniger als 200.000 Euro an steuerlichen Gewinn im Jahr haben, gibt es eine Subventionsregel – den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG.

Über diese Regelung kann man Kosten für Anschaffungen von abnutzbaren und beweglichen Wirtschaftsgütern in der Zukunft heute schon geltend machen – und zwar zu 50 %. Wenn du also vorhast, nächstes Jahr eine neue Maschine für 10.000 Euro zu kaufen, kannst du 5.000 Euro davon schon dieses Jahr als Ausgabe bei der Steuer abziehen.

Diese Regelung hat neben den Kosten, die man schon früher steuermindernd gelten machen kann, auch die Folge, dass die Anschaffungskosten beim Kauf herabgesetzt werden. Das hört sich etwas kompliziert an, heißt aber nichts anderes als das der Abzugsbetrag beim Kauf nur so hoch angesetzt wird, dass man nicht mehr Ausgaben geltend machen kann, als man tatsächlich hatte.

 

Jahr 1 (noch kein Kauf):

Steuermindernder Investitionsabzugsbetrag – 5.000 Euro

Jahr 2 (Kauf Maschine 10.000 Euro)

Anschaffungskosten für die Steuer = 10.000 minus 5.000 Euro = 5.000 Euro

Verteilung der 5.000 Euro über die Nutzungsdauer à Betriebsausgaben für die Steuer z.B. 500 Euro pro Jahr.

 

Diesen Nebeneffekt können wir jetzt aber auch clever nutzen und mit der GWG-Regel kombinieren.

Wie wäre es, wenn wir im Jahr 2022 schon 50 % der Kosten unserer Anschaffung über diesen Investitionsabzugsbetrag  abziehen. Damit gibt es einen Teil der Steuern schon 2022 zurück.

Und gleichzeitig mindert sich in 2023 der Anschaffungsbetrag für die Steuer um diese 50 %.

Wenn wir jetzt unter 800 Euro netto liegen, greift die GWG-Regel und wir können alle Kosten noch in 2023 geltend machen.

Damit kann unser Schreibtisch von oben sogar 1.600 Euro netto kosten und wird können die Kosten voll von der Steuer absetzen.

Kaufkosten netto: 1.600, Lieferung im Dezember 2023

Investitionsabzugsbetrag 2022: – 800 Euro

GWG-Ausgabe 2023: - 800 Euro

Das einzige, was wir machen müssen ist ,dem Steuerberater Bescheid zu geben, dass er das in 2022 schon einen Investitionsabzugsbetrag so ansetzt. (Vorausgesetzt natürlich, die Steuererklärung 2022 ist noch nicht beim Finanzamt). Das ganze ist Wirtschaftsgutbezogen und kann man so oft machen in einem Jahr machen wie man möchte.

Sollten die 1.600 Euro nicht ausreichen, ist wahrscheinlich sinnvoll, mit dem Kauf noch bis 2024 zu warten, aber in 2023 schon über diesen Abzugsbetrag 50 % der Kosten steuerlich abzusetzen.

 

Fazit:

Kaufen vor Jahresende um Steuern zu sparen, macht nur Sinn, wenn die Anschaffung auch sonst notwendig ist.

Für den Ansatz kommt es auf die Lieferung an. Ist die Sache noch pünktlich von Silvester bei dir?

Wenn der Kaufpreis maximal 800 Euro netto beträgt, kannst du die Kosten (fast immer) noch voll in 2023 ansetzen.

Für Computer- Hard- und Software ist egal, wie hoch der Preis ist. Du kannst die Kosten stets noch in 2023 ansetzen.

Wenn du über den 800 Euro liegst und du hast ein Unternehmen, kannst du über eine clevere Kombination mit der § 7g EStG-Regel auch Käufe bis 1.600 Euro netto absetzen.

 

War das verständlich? Bringt dich das weiter? Antworte mir gern per Mail. Ich würde mich freuen.

Beste Grüße

Eric Preusche