Partner-Programm-Richtlinien
ZULETZT AKTUALISIERT: 3. Juli 2024
Dieses Abkommen
Dieses Affiliate-Abkommen („Abkommen“) wird zwischen der Firma Preusche Steuerberatungsgesellschaft mbH, mit Hauptgeschäftssitz in Oberndorfer Str. 9, 78628 Rottweil („Unternehmen“), und allen Affiliates von Produkten („Affiliate“) geschlossen. Das Unternehmen und der Affiliate werden hierin gemeinsam als die „Parteien“ und einzeln als „Partei“ bezeichnet.
Zweck
Der Zweck dieses Abkommens besteht darin, die Bedingungen festzulegen, unter denen der Affiliate Produkte oder Dienstleistungen im Namen des Unternehmens vermarkten, bewerben und verkaufen und dafür Provisionen verdienen kann.
Provisionen
Satz: Der Affiliate verdient eine Provision in Höhe von 35 % des Gesamtkaufpreises für die Bildungseinheit ´Der steueroptimierte Fix ´n´ Flip´ und 10 % des Gesamtkaufpreises für die Beratungseinheit ´Der steueroptimierte Fix ´n´Flip.. Verkäufe müssen über den eindeutigen Empfehlungslink des Affiliates erfolgen.
Zahlungsplan: Provisionen werden dem Affiliate am 1. Tag jedes Monats für Verkäufe des Vormonats ausgezahlt.
Zahlungsmethode: Provisionen werden über PayPal ausgezahlt.
Einschränkungen
Bezahlte Werbung: Dem Affiliate ist es ausdrücklich untersagt, jegliche Form von bezahlter Werbung zu verwenden, um dessen Empfehlungslink zu bewerben. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung kann zur sofortigen Beendigung dieses Abkommens und zum Verlust aller verdienten Provisionen führen.
Laufzeit und Beendigung
Laufzeit: Dieses Abkommen beginnt am Wirksamkeitsdatum und läuft bis zur Beendigung durch eine der Parteien.
Beendigung: Jede Partei kann dieses Abkommen jederzeit und ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei beenden.
Verschiedenes
Geltendes Recht: Dieses Abkommen unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland.
Gesamtes Abkommen: Dieses Abkommen stellt die gesamte Vereinbarung und Übereinkunft zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen Abkommen, ob mündlich oder schriftlich, zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Abkommens.